Energie für Gewerbe und Industrie - ewmr
Information zur Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist unter anderem der vertikale Belastungsausgleich geregelt. Dabei sind die Stromlieferanten, die Letztverbraucher versorgen, verpflichtet, von dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in einer bestimmten Quote zu einem bestimmten Preis EEG-Strom abzunehmen.
Für die Weitergabe der sich durch die Abnahme des EEG-Stroms ergebenden Belastung an die Kunden wird die folgende Berechnungsformel verwendet:
(EEG-Preis – Ø Marktpreis) x EEG-Quote
EEG-Preis und EEG-Quote
Der EEG-Preis und die EEG-Quote werden vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_EEG-Monatsprognosen) ermittelt bzw. prognostiziert. Endgültige Werte stehen erst im Herbst eines Jahres für das Vorjahr fest. .
Durchschnittlicher Marktpreis
Bei der Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktpreises erlaubt das EEG vom 25. Oktober 2008 zwei Verfahren:
  1. Börsenpreis
    Zur Ermittlung der so genannten Differenzkosten wird der durchschnittliche Börsenpreis für das Terminprodukt „Future Base Year“ genutzt. Es handelt sich dabei um das arithmetische Mittel der 12 Kalendermonate vom 1. Oktober eines Jahres bis 30. September des Folgejahres jeweils vor dem Jahr des Lieferbeginns (Beispiel: Okt. 07 – Sept. 08 für Lieferung in 2009).
  2. Strombezugskosten
    Bei dieser Berechnungsalternative wird der Börsenpreis ersetzt durch die unternehmensspezifischen Strombezugskosten.
EEG Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Die ewmr benutzen für die Berechnung der EEG Mehrkosten 2009 den Börsenpreis.
 Anhand dieser Methode haben wir für das Jahr 2009 die voraussichtlichen EEG-Mehrkosten ermittelt und für das 1. Halbjahr 1,110 ct/kWh als EEG-Umlage fakturiert. Durch vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in die deutschen Stromnetze hat der BDEW seine EEG Prognosen korrigiert. Auf der Basis der Prognose vom 10.06.2009 erhöhen wir die EEG-Umlage aus dem 1. Halbjahr ab dem 1. Juli 2009 auf 1,220 ct/kWh.
Der tatsächliche EEG-Preis steht erst nach der Endabrechnung der Übertragungsnetzbetreiber fest (für 2007 veröffentlicht am 26.09.2008 unter http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_EEG-Jahresabrechnungen).
Aus diesem Grund behalten wir uns eine Anpassung im laufenden Kalenderjahr auf Basis der entsprechenden Abrechnungs- bzw. Prognosedaten vor.
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH,
im Juli 2009
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