Bericht der Energie- und Wasserversorgung
Mittleres Ruhrgebiet GmbH
nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2010
Mittleres Ruhrgebiet GmbH
nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2010
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (Stromlieferant)
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:
20002111
20002111
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungs-
unternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über
die Ermittlung der von Ihnen nach § 49 EEG mitgeteilten Daten unverzüglich
nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des
Folgejahres vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht gibt die Energie-
und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH folgenden Bericht ab:
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 49
EEG verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetz- betreibern
bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich
der von ihnen an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Elektrizitätsmenge
vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung haben die Elektrizitäts- versorgungsunternehmen
auch nach § 51 Abs. 1 EEG gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Energie-
und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hat dieser Verpflichtung entsprochen.
Folgende Daten wurden mitgeteilt:
• Stromabgabe an Letztverbraucher im Jahr 2010:
143.539.302 kWh
143.539.302 kWh
davon privilegierter Stromabsatz an Härtefallkunden
gem. §§ 41/42 EEG:
• 39.853.670 kWh
gem. §§ 41/42 EEG:
• 39.853.670 kWh
Dieser Betrag wurde vom Wirtschaftsprüfer der Energie-
und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern
testiert.
Grundlage für die Angabe der Stromabgabe an Letztverbraucher
sind die von Netzbetreibern ermittelten und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen
im Rahmen des Lieferanten-Rahmenvertrages übermittelten Daten zum Strombezug
des jeweiligen Letztverbrauchers.
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Bericht der Energie- und Wasserversorgung
Mittleres Ruhrgebiet GmbH
nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Mittleres Ruhrgebiet GmbH
nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2009
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (Stromlieferant)
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:
20002111
20002111
Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung
der von Ihnen nach § 49 EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem
30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres
vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht gibt die Energie-
und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH folgenden Bericht ab:
Strom der von Letztverbrauchern abgenommen wird, ist zu einem
gewissen Teil EEG-Strom. Der EEG-Strom wird in Windkraftanlagen, Solaranlagen
oder Biomassekraftwerken hergestellt. Der in den gerade genannten Anlagen erzeugte
EEG-Strom wird von dem jeweiligen Netzbetreiber nach dem EEG vergütet.
Durch einen Umlage- und Ausgleichsmechanismus, der in § 37
EEG geregelt ist, werden die Kosten für die Vergütung des eingespeisten
Stroms aus erneuerbaren Energiequellen bundesweit verteilt (Wälzungsmechanismus
siehe Abb. 1).
Die Wälzung geschieht folgendermaßen: Der erzeugte
Strom wird durch den jeweiligen Netzbetreiber aufgenommen, nach den gesetzlichen
vorgeschriebenen EEG-Sätzen vergütet und an den entsprechenden Übertragungsnetzbetreiber
gemeldet. Ein weiterer Ausgleich findet dann zwischen Amprion GmbH, transpower
stromübertragungs GmbH, 50Hertz Transmission GmbH und der EnBW Transportnetze
AG, den vier in Deutschland existierenden Übertragungsnetzbetreiben, statt.
Dort werden die Summen aller erzeugten EEG-Mengen, sowie die Vergütungszahlungen
erfasst. Danach erfolgt eine Rückwälzung auf jeden Letztverbraucher
durch die versorgenden Energieversorgungsunternehmen Deutschlands. Diese müssen
daher neben dem normalen Strombezug den in der Regel teureren EEG-Strom anteilig
beziehen. Dadurch entstehen den Energieversorgungsunternehmen Mehrkosten, die
auf den Kunden des jeweiligen Stromlieferanten umgelegt werden.


Für das Kalenderjahr 2009 hat die EEG-Quote 18,582 % und die Durchschnittsvergütung 13,945 ct/kWh gemäß den durch Wirtschaftsprüfer bescheinigten Angaben der Übertragungsnetzbetreiber betragen (Stand 26.07.2010).
Die Berechnung der Differenzkosten für das Geschäftsjahr 2009 erfolgte anhand der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. veröffentlichten, unverbindlichen EEG-Vorschauwerte 2009 und vorläufige Ist-Werte, Letztverbrauchsmengen, EEG-Einspeisemengen und EEG-Vergütungsvolumen 2009 mit Stand vom 10. Februar 2010.
Die Strommenge, die die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2009 an Letztverbraucher abgegeben
hat, betrug 226.238.981kWh. Die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet
GmbH hat diesen Wert termingerecht ermittelt, den betreffenden ÜNBs und
der Bundesnetzagentur mitgeteilt und vom Wirtschaftsprüfer gemäß § 50
EEG testieren lassen.
Die EEG-Strommenge, die die Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH von ihren regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern
im Kalenderjahr 2009 aufzunehmen und zu vergüten hatte, betrug 37.100.473
kWh.
Im Kalenderjahr 2009 wurden Differenzkosten mit Hilfe der gesetzlich
vorgeschriebenen Differenzkostenmethode ermittelt.
Ein Wirtschaftsprüfertestat gemäß § 54
EEG liegt der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH vor.
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH