Bericht der Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2008
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (Stromlieferant)
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:
20002111
20002111
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungs-unternehmen
(EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung
der von Ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach
dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres
vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht gibt die Energie-
und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH folgenden Bericht ab:
Strom, der von Letztverbrauchern abgenommen wird, ist zu einem
gewissen Teil EEG-Strom. Der EEG-Strom wird in Windkraftanlagen, Solaranlagen
oder Biomassekraftwerken hergestellt. Der in den gerade genannten Anlagen erzeugte
EEG-Strom wird von dem jeweiligen Netzbetreiber nach dem EEG vergütet.
Durch einen Umlage- und Ausgleichsmechanismus, der in § 14
in Verbindung mit §§ 4 und 5 EEG geregelt ist, werden die Kosten für
die Vergütung des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen bundesweit
verteilt (Wälzungsmechanismus siehe Abb. 1).
Die Wälzung geschieht folgendermaßen: Der erzeugte
Strom wird durch den jeweiligen Netzbetreiber aufgenommen, nach den gesetzlichen
vorgeschriebenen EEG-Sätzen vergütet und an den entsprechenden Übertragungsnetzbetreiber
gemeldet. Ein weiterer Ausgleich findet dann zwischen RWE Transportnetz Strom
GmbH, E.ON Netz GmbH, Vattenfall Europe Transmission GmbH und der EnBW Transportnetze
AG, den vier in Deutschland existierenden Übertragungsnetzbetreiben, statt.
Dort werden die Summen aller erzeugten EEG-Mengen, sowie die Vergütungszahlungen
erfasst. Danach erfolgt eine Rückwälzung auf jeden Letztverbraucher
durch die versorgenden Energieversorgungsunternehmen Deutschlands. Diese müssen
daher neben dem normalen Strombezug den in der Regel teureren EEG-Strom anteilig
beziehen. Dadurch entstehen den Energieversorgungsunternehmen Mehrkosten, die
auf den Kunden des jeweiligen Stromlieferanten umgelegt werden.


Für das Kalenderjahr 2008 hat die EEG-Quote 17,134 % und die Durchschnittsvergütung 12,253 ct/kWh gemäß den durch Wirtschaftsprüfer bescheinigten Angaben der Übertragungsnetzbetreiber betragen (Stand 27.07.2009).
Die Berechnung der Differenzkosten für das Geschäftsjahr 2008 erfolgte anhand der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. veröffentlichten, unverbindlichen EEG-Vorschauwerte 2008 und vorläufige Ist-Werte, Letztverbrauchsmengen, EEG-Einspeisemengen und EEG-Vergütungsvolumen 2008 mit Stand vom 10. Februar 2009.
Die Strommenge, die die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2008 an Letztverbraucher abgegeben
hat, betrug 125.547.903 kWh. Die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet
GmbH hat diesen Wert termingerecht ermittelt, den betreffenden ÜNBs und
der Bundesnetzagentur mitgeteilt und vom Wirtschaftsprüfer gemäß § 14
a Abs. 7 i. V. m. Abs. 5 EEG testieren lassen.
Die EEG-Strommenge, die die Energie- und Wasserversorgung Mittleres
Ruhrgebiet GmbH von ihren regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern
im Kalenderjahr 2008 aufzunehmen und zu vergüten hatte, betrug 22.176.687
kWh.
Im Kalenderjahr 2008 wurden Differenzkosten mit Hilfe der gesetzlich
vorgeschriebenen Differenzkostenmethode ermittelt.
Ein Wirtschaftsprüfertestat gemäß § 15
Abs. 1 EEG liegt der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
vor.
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH